Pflichtpraktikum

 

 

Im Laufe der Ausbildung an der Handelsakademie muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden.
Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.

Das Pflichtpraktikum umfasst an Handelsakademien 300 Arbeitsstunden.

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

Die Schüler/innen müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios.

Vorlagen eines Praxisportfolios (PDF)
Vorlagen eines Praxisportfolios (WORD)
Informationsblatt für Schüler/innen
Jobbörsen
Weitere Informationen auf HAK.CC