Berechtigungen Handelsschule

 

 

Berechtigungen mit dem Abschluss einer Handelsschule:

Neben einer umfassenden Allgemeinbildung und kaufmännischer Bildung bietet die Ausbildung an der Handelsschule folgende Berechtigungen:

a) Berechtigungen gemäß Berufsausbildungsgesetz (§ 34a Berufsausbildungsgesetz)

Der Lehrberuf Bürokaufmann/frau

b) Der Zugang zur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe wird erleichtert.

Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

c) Entfall der Unternehmerprüfung

d) die Berufsreifeprüfung (Matura):

Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
An der Bundeshandelsakademie Hartberg ist eine Berufsreifeprüfungskommission eingerichtet. Nähere Information: BIV Hartberg
Nähere Information zur Berufsreifeprüfung

Nähere Informationen auf der Seite HAK.CC